Rechtsprechung
OLG München, 26.02.2009 - 1 U 3355/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Amtspflichtverletzung gegenüber einem Bundeswehrsoldaten: Unterlassen des Ergreifens von Schutzmaßnahmen gegen Strahlenbelastungen bei Arbeiten mit Radargeräten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
SVG § 91 a; SG § 31; GG Art. 3; GG Art. 14; GG Art. 34; BGB § 839
Ein Schmerzensgeldanspruch nach Wehrdienstbeschädigung setzt eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung voraus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kein Schmerzensgeld wegen Strahlenschäden für Ex-Soldaten
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 24.04.2008 - 9 O 2626/06
- OLG München, 26.02.2009 - 1 U 3355/08
Papierfundstellen
- NVwZ 2009, 857
- VersR 2010, 681
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.11.1992 - III ZR 19/92
Beschränkung von Amtshaftungsansprüchen bei Gesundheitsschäden nach …
Auszug aus OLG München, 26.02.2009 - 1 U 3355/08
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich wiederholt mit § 91 a SVG befasst, ohne verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung zu erheben (vgl. etwa BGH vom 09.04.1987, Az. III ZR 82/86; BGH vom 12.11.1992, Az. III ZR 19/92 = BGHZ 120, 176, 182 f).Zumindest muss der Amtsträger mit der Möglichkeit eines solchen Verstoßes rechnen und diesen billigend in Kauf nehmen (BGH vom 12.11.1992, Az. III ZR 19/92 = BGHZ 120, 176, 180).
- BGH, 09.04.1987 - III ZR 82/86
Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Auszug aus OLG München, 26.02.2009 - 1 U 3355/08
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich wiederholt mit § 91 a SVG befasst, ohne verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung zu erheben (vgl. etwa BGH vom 09.04.1987, Az. III ZR 82/86; BGH vom 12.11.1992, Az. III ZR 19/92 = BGHZ 120, 176, 182 f). - BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88
Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall
Auszug aus OLG München, 26.02.2009 - 1 U 3355/08
So wurden in der Entscheidung vom 08.01.1992, Az. 2 BvL 9/88 (BVerfGE 85, 176 ff) die Verfassungsmäßigkeit des vergleichbar strukturierten § 46 Abs. 2 BeamtVG bejaht und hierbei Parallelen zu § 91 a SVG und der Entscheidung aus dem Jahr 1971 gezogen.
- BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69
Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG
Auszug aus OLG München, 26.02.2009 - 1 U 3355/08
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Beschluss vom 22.06.1971, Az. 2 BvL 10/69 (BVerfGE 31, 212 ff) festgestellt, dass § 91 a SVG mit dem Grundgesetz - insbesondere mit Art. 3 und Art. 14 GG - vereinbar ist, soweit er Ansprüche nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften gegen den Bund betrifft. - BGH, 09.02.1993 - VI ZR 23/92
Vorfahrtsverletzung auf abgschlossenem Kasernegelände
Auszug aus OLG München, 26.02.2009 - 1 U 3355/08
Eine Wehrdienstbeschädigung liegt vor, wenn die Verletzung auf Lebensbedingungen beruht, die eng mit den besonderen Begebenheiten des Dienstes verknüpft sind, dessen typische Merkmale aufweisen und sich außerdem deutlich von den entsprechenden Verhältnissen des Zivillebens unterscheiden (BGH vom 09.02.1993, Az. VI ZR 23/92 = VersR 1993, 591 ff). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 68/93
Umfang des Schädigervorsatzes
Auszug aus OLG München, 26.02.2009 - 1 U 3355/08
Nicht erforderlich ist, dass der Beamte einen Schaden vorausgesehen hat oder auch nur voraussehen konnte (BGH vom 08.02.1994, Az. VI ZR 68/93).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 12 VE 11/10 Bereits aufgrund dieser aus heutiger Sicht lückenhaft und unzureichend erscheinenden gesetzlichen Vorgaben (vgl. dazu OLG München, Urt. v. 26.2.2009 - 1 U 3355/08 = NVwZ 2009, 857;… Bericht des Arbeitsstabes Dr. AO., Die Bundeswehr und ihr Umgang mit Gefährdungen und Gefahrstoffen, Uranmunition, Radar, Asbest v. 21.6.2001, S. 77) kann eine Verletzung arbeitsschutzrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften bezogen auf die verschiedenen Einsatzorte des Verstorbenen nicht festgestellt werden.
- LSG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - L 2 V 4/09
Soldatenversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
Bereits aufgrund dieser aus heutiger Sicht lückenhaft und unzureichend erscheinenden gesetzlichen Vorgaben (vgl. dazu im Einzelnen OLG München, Urteil vom 26. Februar 2009 - 1 U 3355/08 -, NVwZ 2009, 857;… Bericht des Arbeitsstabes Dr. S., Die Bundeswehr und ihr Umgang mit Gefährdungen und Gefahrstoffen, Uranmunition, Radar, Asbest vom 21. Juni 2001, S. 77) kann eine Verletzung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften bezogen auf den Arbeitsplatz des Verstorbenen nicht festgestellt werden. - LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2012 - L 2 VS 13/11
Soldatenversorgung - Hinterbliebenenrente - Tumorerkrankung eines ehemaligen …
Bereits aufgrund dieser aus heutiger Sicht lückenhaft und unzureichend erscheinenden gesetzlichen Vorgaben (vgl. dazu im Einzelnen OLG München, Urteil vom 26. Februar 2009 - 1 U 3355/08 -, NVwZ 2009, 857;… Bericht des Arbeitsstabes Dr. Sommer, Die Bundeswehr und ihr Umgang mit Gefährdungen und Gefahrstoffen, Uranmunition, Radar, Asbest vom 21. Juni 2001, S. 77) kann eine Verletzung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften bezogen auf den Arbeitsplatz des Verstorbenen nicht festgestellt werden. - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 12 VE 42/11 Bereits aufgrund dieser aus heutiger Sicht lückenhaft und unzureichend erscheinenden gesetzlichen Vorgaben (vgl. dazu OLG München, Urt. v. 26.2.2009 - 1 U 3355/08 = NVwZ 2009, 857;… Bericht des Arbeitsstabes Dr. S., Die Bundeswehr und ihr Umgang mit Gefährdungen und Gefahrstoffen, Uranmunition, Radar, Asbest v. 21.6.2001, S. 77) kann eine Verletzung arbeitsschutzrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften bezogen auf die verschiedenen Einsatzorte des Verstorbenen nicht festgestellt werden.
- LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 348/14
Soldat schießt Kameraden ins Gesicht: Bund muss zahlen
Nach der Rechtsprechung liegt eine Wehrdienstbeschädigung vor, wenn die Verletzung auf Lebensbedingungen beruht, die eng mit den besonderen Begebenheiten des Dienstes verknüpft sind, dessen typische Merkmale aufweisen und sich außerdem deutlich von den entsprechenden Verhältnissen des Zivillebens unterscheiden (BGH VersR 1993, 591 ff; 1994, 695; OLG München NVwZ 2009, 857).